Halber Kram der EU. (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 20.05.2026, 17:09 (vor 20 Stunden, 54 Minuten) @ BahnFanFritzlar

Hey.

Für deutsche IBAN gibt es ja inzwischen die Prüfung des Empfänger-Name(VoP)
Weis gar nicht wie das bei ausländischen IBAN ist.

Dafür steht die Lösung ja in dem Text des Schreibens. Der Empfängername wird nicht passen - man wird einen Hinweis bekommen. Das möge man aber bitte ignorieren, da es lediglich um genaue Firmenbezeichnungen gehe.

Und technisch ist es ja so, dass man dann trotz des Hinweises die Überweisung durchführen kann. Da hat die EU halben Kram produziert. Wenn man den ganzen Schmonzes schon veranstaltet, dann müßte bei fehlender Namensgleichheit die Überweisung abgelehnt werden. Punkt.

Eine Überweisung an eine "LT..."-IBAN sollte schon stutzig machen.

Ja, natürlich. Aber es wird genug Leute geben, die von der IBAN und deren Aufbau keine Ahnung haben ...


Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)


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